Neues Pflege-Gutachten: Ein Wendepunkt für die Pflegeversicherung?

Analyse zeigt Perspektiven für eine gerechtere und nachhaltig finanzierte Pflege – Experten erhoffen sich Fortschritte in der politischen Debatte.

Am 29. Januar 2025 begrüßte die Sozialministerin Stefanie Drese ein neues Pflege-Gutachten als solide Basis zur Reform der Pflegeversicherung. Das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene Gutachten, welches von einem Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang erstellt wurde, zeigt realistische Wege zur grundlegenden Umgestaltung des Pflegeversicherungsmodells auf.

Vorgeschlagene Reformen im Gutachten

Das Gutachten beleuchtet die Notwendigkeit, die Lasten der Pflegeversicherung auf breitere Schultern zu verteilen. Dies sei ein entscheidender Schritt, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu gestalten. Drese lobte den Beitrag als wichtig und mutig, da er sich mit den tiefgreifenden Herausforderungen des aktuellen Pflegeversicherungssystems auseinandersetzt.

Wichtige Eckpunkte des Pflege-Gutachtens

  • Erhöhung der Beitragsgerechtigkeit durch eine breitere Lastenverteilung.
  • Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeleistungen.
  • Verbesserte Zugänglichkeit und Qualität der Pflegeleistungen.

Reaktionen und weitere Diskussionen

Die Reaktionen auf das Gutachten sind positiv, wobei Experten und Interessenvertreter die vorgeschlagenen Maßnahmen als notwendigen Schritt zur Modernisierung des Pflegeversicherungssystems betrachten. Die Veröffentlichung hat eine neue Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Pflegepolitik angestoßen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport plant, die Vorschläge des Gutachtens in den kommenden Monaten weiter zu analysieren und in die politische Debatte einzubringen. Es wird erwartet, dass die Reformmaßnahmen eine umfassende Diskussion im Parlament und in der Öffentlichkeit auslösen werden.

Für weitere Informationen und Details zur Pressemitteilung können Interessierte die vollständige Meldung über den folgenden Link einsehen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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