Neues Gesetz stärkt Rechte in Pflegewohnformen

Mecklenburg-Vorpommern modernisiert Wohnformen- und Teilhabegesetz für mehr Selbstbestimmung und Verbraucherschutz

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) verabschiedet, das das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz modernisiert. Es stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflege- und Betreuungswohnformen, fördert Selbstbestimmung und verbessert den Verbraucherschutz. Anbieter müssen künftig höhere Standards bei Betreuung, Transparenz und Einbindung erfüllen. Ausführliche Informationen sind auf der Website der Landesregierung verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.