Neues Gesetz stärkt Rechte in Pflegewohnformen
Mecklenburg-Vorpommern modernisiert Wohnformen- und Teilhabegesetz für mehr Selbstbestimmung und VerbraucherschutzDer Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) verabschiedet, das das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz modernisiert. Es stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflege- und Betreuungswohnformen, fördert Selbstbestimmung und verbessert den Verbraucherschutz. Anbieter müssen künftig höhere Standards bei Betreuung, Transparenz und Einbindung erfüllen. Ausführliche Informationen sind auf der Website der Landesregierung verfügbar.