Neues Gesetz erleichtert Grünland-Erhalt
Ab März 2026 sorgt das 4. DGErhG für weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit in der LandwirtschaftDas vierte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGErhG) tritt am 1. März 2026 in Kraft und zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse für Landwirtschaftsbetriebe zu vereinfachen und zu entlasten. Unklare Regelungen werden präzisiert, um mehr Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Damit soll der bürokratische Aufwand für Landwirte und Behörden deutlich reduziert werden, was mehr Zeit für die landwirtschaftliche Arbeit ermöglicht.
Was regelt das Dauergrünlanderhaltungsgesetz?
Das Gesetz schützt dauerhaft bepflanzte Grünlandflächen, wie Wiesen und Weiden, und gewährleistet deren nachhaltige Nutzung in der Landwirtschaft.
Weitere Details stehen in der Pressemitteilung des Ministeriums.