Neuer Wind für Papenhagen: Genehmigung erteilt!

Öffentliche Auslegung der Änderungsgenehmigung für Windenergieanlage – Bürgerbeteiligung erwünscht!

Änderungsgenehmigung für Windenergieanlage im Windpark Papenhagen

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat eine Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6x im Windpark Papenhagen erteilt. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV.

Details zur Genehmigung

Die Genehmigung betrifft die Windenergieanlage WEA 8 im Windpark Papenhagen. Diese Maßnahme ist Teil der fortlaufenden Bemühungen zur Förderung der nachhaltigen Energieerzeugung und trägt dazu bei, die umweltfreundlichen Ziele in der Region zu unterstützen.

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides

Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich ausgelegt, um Bürger und Interessierte zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Meinungen und Anregungen zu äußern. Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Schritt, um Transparenz und Mitwirkung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen die folgende Kontaktadresse zur Verfügung:

Wir laden alle Interessierten ein, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit dem Genehmigungsbescheid auseinanderzusetzen und die Entwicklung der Windenergie in unserer Region aktiv zu begleiten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.