Neue Windkraftanlage in Dargelin genehmigt – Welche Folgen hat das?
Bismarck Wind GmbH startet mit dem Bau der leistungsstarken Vestas V 150Am 06. Januar 2025 wurde die Errichtung und der Betrieb einer neuen Windkraftanlage im Windeignungsgebiet Dargelin genehmigt. Die zuständige Behörde hat der Bismarck Wind GmbH & Co. KG die notwendige Genehmigung gemäß Paragraph 10, Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Paragraph 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren erteilt.
Details zur Genehmigung und Anlage
Die Genehmigung umfasst den Bau einer Windkraftanlage des Typs Vestas V 150 durch die Bismarck Wind GmbH & Co. KG. Im Folgenden die technischen Spezifikationen der Anlage:
- Standort: Göslow
- Hersteller: Vestas
- Typ: V150
- Nennleistung: 6,0 MW
- Nabenhöhe: 148,0 m
- Rotordurchmesser: 150,0 m
- Gesamthöhe: 223,0 m
Auflagen und Bestimmungen
Die erteilte Genehmigung ist mit verschiedenen Auflagen verbunden, die insbesondere den Rückbau der Anlage betreffen. Der Rückbau muss durch eine Bankbürgschaft gesichert werden, um mögliche Risiken für die Umwelt und das Landschaftsbild zu minimieren.
Rechtliche Möglichkeiten für Einwände
Gegen den Genehmigungsbescheid G 005/24 kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte einzureichen. Interessierte Parteien sind dazu aufgerufen, ihre Einsprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Einsehung des Genehmigungsbescheides
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 04. Februar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Diese Genehmigung stellt einen weiteren Schritt in der Nutzung erneuerbarer Energien dar und könnte langfristig zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen. Dennoch bleibt es wichtig, dass die geäußerten Einwände gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Anwohnerinteressen angemessen berücksichtigt werden.