Neue Umweltauflagen für Großanlagen in der Milchverarbeitung

StALU Westmecklenburg informiert über Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen ab 200 Tonnen pro Tag

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat eine wesentliche Änderung bei Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer Kapazität ab 200 Tonnen pro Tag bekanntgegeben. Die Mitteilung erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 UVPG und passt bestehende Anlagen an aktuelle rechtliche Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an. Betreiber solcher Großanlagen müssen die geltenden Umweltauflagen und Genehmigungsverfahren beachten. Weitere Informationen sind auf der Webseite des StALU WM verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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