Neue Süßwarenanlage in Boizenburg genehmigt
Transparentes Verfahren ermöglicht Bürgerbeteiligung und Einsicht in UmweltprüfungDas Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 4. August 2025 die Neugenehmigung einer Süßwarenproduktionsanlage in Boizenburg bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und steht am Beginn eines transparenten Genehmigungsprozesses. Bürgerinnen und Bürger können sich informieren und bei Bedarf Einwendungen einreichen. Weitere Details sind in der offiziellen Bekanntmachung unter der Nummer B40/25 einsehbar.