Neue Süßwarenanlage in Boizenburg genehmigt

Transparentes Verfahren ermöglicht Bürgerbeteiligung und Einsicht in Umweltprüfung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 4. August 2025 die Neugenehmigung einer Süßwarenproduktionsanlage in Boizenburg bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und steht am Beginn eines transparenten Genehmigungsprozesses. Bürgerinnen und Bürger können sich informieren und bei Bedarf Einwendungen einreichen. Weitere Details sind in der offiziellen Bekanntmachung unter der Nummer B40/25 einsehbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.