Neue Mietbegrenzung an der Ostsee

Mecklenburg-Vorpommern schützt Mieter in acht Küstengemeinden vor übermäßigen Mieterhöhungen

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V) erlassen, um Mietsteigerungen in acht ausgewählten Ostseegemeinden einzudämmen. Ziel ist, Wohnraum für Einheimische und Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten und übermäßige Mieterhöhungen zu verhindern. Die Regelung schafft mehr Planungssicherheit für Mieter und verpflichtet Vermieter zu moderaten Anpassungen. Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der Landesregierung verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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