Neue Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern ab 2025

Alle Angler müssen künftig unabhängig vom Bundesland die Abgabe zahlen – zur Finanzierung von Gewässerschutz und Fischereiförderung

Ab 1. September 2025 müssen alle Angler und Nutzer der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern die landeseigene Fischereiabgabe zahlen – unabhängig davon, ob sie diese bereits in einem anderen Bundesland entrichtet haben. Die Neuregelung folgt der im August 2024 beschlossenen Änderung des Landesfischereigesetzes und dient der Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Gewässer. Ziel ist eine gerechte Kostenbeteiligung aller Nutzer sowie die Förderung der Fischerei vor Ort.

Weitere Informationen zur offiziellen Bekanntgabe

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.