Neue Ausnahmen für Salpetersäure-Standort Poppendorf

Befreiungen von Emissionsgrenzwerten bis 2033 bei der YARA GmbH & Co. KG – Öffentlichkeitsbeteiligung möglich

Neue Regelungen für den Salpetersäure-Standort Poppendorf

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg veröffentlicht Neuerungen für die Anlage der YARA GmbH & Co. KG, insbesondere für den Anfahrdampferzeuger. Es wurden Befreiungen von Emissionsgrenzwerten bis Ende 2033 sowie bei maximal 10.000 Betriebsstunden erteilt.

Wichtige Punkte

  • Ausnahme von den Emissionsgrenzwerten für Gesamtstaub.
  • Neue Vorgaben für NO, NO₂ und SO₂-Emissionen.
  • Verfahren ist bis 14. April 2025 öffentlich einsehbar.

Teilnahme und Widerspruch

Die Öffentlichkeit kann Unterlagen online prüfen oder ab dem 8. April 2025 eine Zugänglichmachung beantragen. Betroffene können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder elektronisch beim Amt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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