Nachweisverfahren im Abfallbereich vereinfacht

STALU Westmecklenburg setzt Teile der Nachweisverordnung aus, um Verwaltungsabläufe zu erleichtern

Teilweise Freistellung von Nachweisverfahren im Abfallbereich

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU WM) hat am 29. September 2025 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die bestimmte Verpflichtungen der Nachweisverordnung (§ 26 NachwV) teilweise aussetzt. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Praxisnähe der Vorgaben für Abfallbeteiligte in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Details und den vollständigen Wortlaut finden Sie auf der Website des STALU WM.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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