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Mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will etwas ändern.
Sie plant eine neue Regelung für die Krankenversicherung.

Diese Änderung betrifft Beamtinnen und Beamte.
Beamtinnen und Beamte sind Menschen, die für den Staat arbeiten.

Was ist geplant?

Das Land will mehr Wahlfreiheit geben.
Bisher gab es ein Beihilfesystem.
Dabei zahlt der Staat einen Teil der Krankheitskosten.
Den Rest bezahlt die private Krankenversicherung.

Jetzt soll eine neue Regelung kommen:
Die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe ist eine andere Art der Unterstützung.
Der Staat zahlt einen festen Zuschuss.
Dieser Zuschuss bleibt immer gleich – egal ob privat oder gesetzlich versichert.

Was bedeutet das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell ist eine Regelung, die Beamtinnen und Beamten hilft.
Sie bekommen die pauschale Beihilfe vom Dienstherrn.
So können sie freiwillig gesetzlich versichert sein.
Das Modell sorgt für faire Bedingungen zwischen privat und gesetzlich.

Warum ist das wichtig?

Diese Reform macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver.
Beamtinnen und Beamte können leichter zwischen Versicherungen wählen.
Früher war die gesetzliche Krankenversicherung oft teurer für sie.
Jetzt sollen alle gleichbehandelt werden.

Weitere Informationen

Sie finden mehr Infos auf der Webseite der Landesregierung:
Zur vollständigen Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das erste Bundesland.
Andere Bundesländer haben das Hamburger Modell schon eingeführt.
Oder sie machen es bald.
```


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: Di, 5. Aug um 08:01 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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