Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Sie befinden Sich aktuell auf der Version "Einfache Sprache". Hier geht es zum originalen Artikel. Diese Seite ist für Leute, die kein Deutsch hören.
markdown
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will etwas ändern.
Sie plant eine neue Regelung für die Krankenversicherung.
Diese Änderung betrifft Beamtinnen und Beamte.
Beamtinnen und Beamte sind Menschen, die für den Staat arbeiten.
Das Land will mehr Wahlfreiheit geben.
Bisher gab es ein Beihilfesystem.
Dabei zahlt der Staat einen Teil der Krankheitskosten.
Den Rest bezahlt die private Krankenversicherung.
Jetzt soll eine neue Regelung kommen:
Die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell.
Die pauschale Beihilfe ist eine andere Art der Unterstützung.
Der Staat zahlt einen festen Zuschuss.
Dieser Zuschuss bleibt immer gleich – egal ob privat oder gesetzlich versichert.
Das Hamburger Modell ist eine Regelung, die Beamtinnen und Beamten hilft.
Sie bekommen die pauschale Beihilfe vom Dienstherrn.
So können sie freiwillig gesetzlich versichert sein.
Das Modell sorgt für faire Bedingungen zwischen privat und gesetzlich.
Diese Reform macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver.
Beamtinnen und Beamte können leichter zwischen Versicherungen wählen.
Früher war die gesetzliche Krankenversicherung oft teurer für sie.
Jetzt sollen alle gleichbehandelt werden.
Sie finden mehr Infos auf der Webseite der Landesregierung:
Zur vollständigen Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das erste Bundesland.
Andere Bundesländer haben das Hamburger Modell schon eingeführt.
Oder sie machen es bald.
```
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 5. Aug um 08:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.