Mecklenburg lockert Nachweispflichten
STALU MM veröffentlicht Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung bestimmter NachweisanforderungenTeilweise Freistellung von Nachweispflichten in Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (STALU MM) hat am 29. September 2025 eine Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von Pflichten im Nachweisverfahren nach § 26 der Nachweisverordnung veröffentlicht. Betroffen sind Anforderungen gemäß § 3 und § 10 Abs. 1, die für bestimmte Akteure in definierten Bereichen und Zeiträumen reduziert werden. Die vollständige Bekanntmachung ist online auf der Website des Amtes verfügbar. Rückfragen und Stellungnahmen können direkt an das STALU MM gerichtet werden.