Mecklenburg lockert Nachweispflichten

STALU MM veröffentlicht Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung bestimmter Nachweisanforderungen

Teilweise Freistellung von Nachweispflichten in Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (STALU MM) hat am 29. September 2025 eine Allgemeinverfügung zur teilweisen Freistellung von Pflichten im Nachweisverfahren nach § 26 der Nachweisverordnung veröffentlicht. Betroffen sind Anforderungen gemäß § 3 und § 10 Abs. 1, die für bestimmte Akteure in definierten Bereichen und Zeiträumen reduziert werden. Die vollständige Bekanntmachung ist online auf der Website des Amtes verfügbar. Rückfragen und Stellungnahmen können direkt an das STALU MM gerichtet werden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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