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Mecklenburg-Vorpommern stärkt Schutz für queere Menschen

Land unterstützt Grundgesetzänderung zur Aufnahme sexueller Identität in Artikel 3

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Bundesratsinitiative für Grundgesetzänderung

Mecklenburg-Vorpommern tritt der Initiative bei, die sexuelle Identität explizit im Artikel 3 des Grundgesetzes verankern will, um den Schutz vor Diskriminierung zu erweitern. Das Land setzt damit ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung und Vielfalt, wie Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont. Ziel ist es, queere Menschen rechtlich besser zu schützen und gesellschaftliche Vielfalt zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung.

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