Mecklenburg-Vorpommern sichert Schutzmaskenversorgung

Gutachten bestätigt: Keine finanziellen Schäden durch Verjährung bei der Pandemie-Beschaffung

Beschaffung von Schutzausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern während der Pandemie

Im Jahr 2020 organisierte Mecklenburg-Vorpommern zentral die Beschaffung von Schutzmasken und weiterer Ausrüstung für Landkreise und kreisfreie Städte, um eine schnelle Versorgung und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.

Gutachten bestätigt keine finanziellen Nachteile durch Verjährung

Ein aktuelles Gutachten stellt fest, dass dem Landeshaushalt keine Schäden durch die angenommene Verjährung im Zusammenhang mit der Beschaffung entstanden sind, wodurch finanzielle Belastungen ausgeschlossen werden können.

Maßnahmen im Überblick

  • Zentrale Organisation der Schutzausrüstungsbeschaffung
  • Versorgung aller Landkreise und kreisfreien Städte
  • Absicherung der Bevölkerung und wichtiger Infrastrukturen

Weitere Informationen und Transparenz

Die vollständige Pressemitteilung und ergänzende Unterlagen sind auf der Website des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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