Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Qualität bei Inklusion

Verlängerte Frist bis 2030 ermöglicht nachhaltige Umsetzung inklusiver Bildung mit Fokus auf individuelle Förderung

Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Qualität bei Inklusion

Das Land verlängert die Frist zur vollständigen Umsetzung inklusiver Bildungsangebote bis zum 31. Juli 2030, um Schulen und Schulträgern mehr Zeit für nachhaltige Veränderungen zu geben. Förderschulen bleiben weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Systems, wobei individuelle Förderung und Qualität im Vordergrund stehen. Mit der Strategie „Qualität statt Schnelligkeit“ will Mecklenburg-Vorpommern einen ausgewogenen und nachhaltigen Weg für die inklusive Bildung einschlagen.

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