Mecklenburg-Vorpommern reformiert Apothekennotdienst ab 2026
Neue Regeln sollen sinkende Apothekenzahlen ausgleichen und die Arzneimittelversorgung nachts sichernAb dem 1. Januar 2026 gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Vorgaben für den Apothekennotdienst, um der abnehmenden Zahl von Apotheken und der sinkenden Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst entgegenzuwirken. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport passt die Notdiensteinteilung an die veränderte Apothekenlandschaft an und will so die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung stärken. Die Regelungen sollen eine flächendeckende und verlässliche Arzneimittelversorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gewährleisten.
Hintergrund: Rückgang der Apotheken vor Ort
Der Rückgang der Apothekenzahlen wirkt sich besonders auf den Apothekennotdienst aus, der als Gemeinwohlaufgabe essenziell für die wohnortnahe Versorgung ist. Die Schließungen führen zu weniger vor-Ort-Diensten und erschweren die Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen.
Neue Regelungen ab 2026
- Anpassung der Notdiensteinteilung an die aktuelle Apothekenlandschaft
- Stärkung der Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten
- Sicherung einer flächendeckenden und verlässlichen Notfallversorgung
Weitere Informationen
Details zu den neuen Vorgaben sind auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.