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Wichtige Änderung bei Fördermitteln in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ändert die Regeln für Fördermittel.
Zukünftig zählen zweckgebundene Spenden als Eigenanteil.

Zweckgebundene Spenden sind Geldspenden, die nur für ein bestimmtes Projekt genutzt werden.

Diese Änderung soll das Förderverfahren einfacher machen.
Viele Organisationen und Antragsteller wünschen sich mehr Freiheit und Nähe zu den Menschen.

Förderung soll moderner und einfacher werden

Das Finanzministerium will den Zugang zu Fördermitteln verbessern.
Die Regeln sollen für große und kleine Gruppen gelten.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Große Institutionen
  • Kleine Vereine
  • Ehrenamtliche Initiativen

Was bedeutet die neue Regelung genau?

Früher mussten Antragsteller einen Teil des Geldes selbst bezahlen.
Dieser Teil heißt Eigenanteil.

Eigenanteil bedeutet:
Das ist das Geld, das Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.
Es darf kein Fördergeld sein.

Jetzt darf der Eigenanteil aus zweckgebundenen Spenden bestehen.
Das heißt: Gesammelte Spenden können den Eigenanteil komplett ersetzen.

Warum ist das gut für alle?

Diese Änderung hilft den Vereinen und Gruppen sehr.
Mehr Menschen können an Projekten mitarbeiten und helfen.

Die Vorteile sind:

  • Projekte mit Spenden bekommen leichter Förderung.
  • Bürger und Unternehmen können besser mitmachen.
  • Kleine Vereine haben mehr Flexibilität beim Eigenanteil.

Wo finden Sie mehr Informationen?

Die Landesregierung stellt alle Details online bereit.
Sie finden dort auch Ansprechpersonen zu Förderungsfragen.

Mehr erfahren Sie in der Pressemitteilung des Finanzministeriums:
Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern

So können Sie besser mit Förderungen umgehen und Ihre Ideen verwirklichen.


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: Fr, 8. Aug um 07:31 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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