Keine Umweltverträglichkeitsprüfung für Biogasanlagen-Zusammenlegung in Ahrenshagen

Die geplante Fusion könnte die Biogasproduktion erheblich steigern – was das für Umwelt und Anwohner bedeutet.

Die kürzlich durchgeführte Vorprüfung des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern besagt, dass für die geplante Zusammenlegung zweier Biogasanlagen in Ahrenshagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Änderung betrifft zwei bereits bestehende genehmigungsbedürftige Anlagen, die zu einer größeren Anlage am besagten Standort kombiniert werden sollen.

Details der geplanten Änderungen

  • Zusammenlegung der Biogasanlagen zur Erhöhung der Biogasproduktion auf 4,206 Millionen Nm³ jährlich.
  • Anpassung der Inputstoffe mit einer täglichen Durchsatzleistung von mehr als 100 Tonnen.
  • Integration eines 2.855 m³ großen Gasspeichers im Dach des gasdicht abgedeckten Gärrestlagers.
  • Rückbau der bestehenden Gärresttrocknungsanlage und Außerbetriebnahme des Notblockheizkraftwerkes der ehemals Bioenergien GmbH.
  • Erhöhung des störfallrelevanten Gasspeichers auf 23.392 kg.

Rechtliche und emissionsrelevante Aspekte

Die rechtliche Grundlage für die Vorprüfung ergibt sich aus § 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Genehmigungsbehörde stellte fest, dass die Schutzkriterien gemäß Anlage 3 keine UVP-Pflicht begründen.

Im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) wird die Biogasanlage als Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle eingestuft, mit einer täglichen Verarbeitungskapazität von ca. 131 Tonnen. Die Biogasaufbereitungsanlage ist gemäß den Vorgaben des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigt und bereitet einen Teil des Biogases zu Bio-Methan auf.

Speicher- und Sicherheitsvorkehrungen

Die Biogasanlage umfasst ein Gärrestlager mit einer Kapazität von 8.194 m³. Die Summe der Biogasspeicherung beträgt nach der Erweiterung bis zu 23.392 kg entzündlichen Gases. Diese Einordnung stuft die Anlage als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß der 12. BImSchV ein und erfordert das Einhalten spezifischer Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Umwelt- und Anwohnerbelange

Die Prüfung ergab, dass die geplanten Änderungen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder die umliegenden Wohngebiete haben werden. Geruchsbelästigungen, Ammoniakimmissionen, und Stickstoffdeposition in empfindlichen Biotopen sind laut Untersuchungsergebnissen nicht zu erwarten.

Auch durch Schallemissionen werden keine schädlichen Umwelteinwirkungen prognostiziert. Somit bleibt die Biogasanlage im Rahmen des Bebauungsplans der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, welches als „Sondergebiet für Energiegewinnung aus Biomasse“ ausgewiesen ist.

Ausblick auf den Genehmigungsprozess

Die abschließende Entscheidung über den Antrag wird nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz getroffen, welches die rechtlichen Grundlagen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich bildet.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.