Keine Umweltprüfung für Windräder in Groß Below

STALU MS bestätigt: Bau von zwei Windenergieanlagen ohne umfangreiche UVP möglich

Amtliche Bekanntmachung zur Windenergieanlage in Groß Below

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat mitgeteilt, dass für den Bau von zwei Windenergieanlagen in Groß Below keine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Dies basiert auf einer standortbezogenen Einzelfallprüfung, der sogenannten UVP-Vorprüfung.

Rechtlicher Hintergrund und Ergebnis

Gemäß § 5 Abs. 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine Pflicht zur umfassenden UVP auslöst. Ziel der Prüfung ist der Schutz von Natur, Landschaft und Artenvielfalt bei technischen Großprojekten wie Windkraftanlagen.

Weitere Informationen

Die vollständige Bekanntmachung ist auf der Website des STALU MS verfügbar, weiterführende Dokumente liegen nicht vor.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.