Keine Umweltprüfung für Biogasanlage Wolgast

STALU VP sieht keine erheblichen Umweltauswirkungen bei geplanter Änderung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat entschieden, dass für die geplante wesentliche Änderung des Biogasanlagenparks Wolgast keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese Entscheidung basiert auf § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Öffentlichkeit wurde darüber informiert, wobei keine ergänzenden Unterlagen vorliegen. Weitere Details sind in der offiziellen Meldung auf der Website des STALU VP verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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