Keine Sonderregelung beim Mindestlohn fĂĽr Erntehelfer
Ministerium betont: Einheitlicher Mindestlohn von 12,82 Euro gilt für alle – Rechtliche Ausnahmen sind ausgeschlossenDas Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betont, dass ein geringerer Mindestlohn für ausländische Arbeitskräfte gesetzlich unzulässig und moralisch fragwürdig ist. Das aktuelle Mindestlohnniveau von 12,82 Euro pro Stunde belastet vor allem Obst- und Gemüsebauern erheblich und stellt die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe infrage. Rechtliche Ausnahmen für bestimmte Beschäftigtengruppen werden ausgeschlossen, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums ist unter diesem Link abrufbar.