Grünes Licht für Windpark Gadebusch III

Sechs neue Windkraftanlagen genehmigt – wichtiger Schritt für Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat die Genehmigung für den Bau und Betrieb von sechs Windkraftanlagen im Projekt „WKA Gadebusch III“ erteilt. Grundlage ist die 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV), die Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen regelt. Die Anlagen sollen im Raum Gadebusch errichtet werden und unterstützen die Energiewende sowie Klimaschutzziele in Mecklenburg-Vorpommern. Die vollständigen Unterlagen sind online beim Amt einsehbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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