Grünes Licht für Windkraft: Neue Anlage in Behrenhoff genehmigt!

Vorpommern setzt auf erneuerbare Energien – Was die Windkraftanlage mit sich bringt
**Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs GE 158, 5,3 MW im Windpark Behrenhoff** **Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV** Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern informiert alle interessierten Bürger und Institutionen gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) über die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Behrenhoff. Am 20. Dezember 2024 wurde mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.013/19-51 der Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung bezieht sich im Speziellen auf die Errichtung und den langfristigen Betrieb einer modernen Windenergieanlage des Typs GE 5.3-158 mit einer Nennleistung von 5,3 Megawatt (MW). **Entscheidungsinhalt:** Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte und Rahmenbedingungen dieser Genehmigung näher erläutert: 1.1 **Überblick über den Genehmigungsbescheid:** Der Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG befindet sich in der Gemeinde Behrenhoff und erhält die notwendige Genehmigung zur Errichtung und zum Dauerbetrieb einer Windenergieanlage. Diese Maßnahme ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung und unterstützt die Energiewende in Deutschland. 1.2 **Technische Details der Windenergieanlage:** Die genehmigte Windenergieanlage trägt die Bezeichnung „WEA 9“ und ist vom Typ GE 5.3-158, dessen technische Spezifikationen wie folgt sind: - **Nabenhöhe:** 161,0 Meter - **Rotordurchmesser:** 158,0 Meter - **Gesamthöhe über Grund:** 240,0 Meter - **Nennleistung:** 5,3 MW Diese technische Ausstattung ermöglicht es der Windkraftanlage, eine große Menge an grüner Energie zu erzeugen, die dazu beiträgt, den Bedarf an fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. **Standortdaten der Windenergieanlage:** Die spezifischen Standortdaten der WEA 9 sind wie folgt: - **WEA-Nr.:** WEA 9 - **Gemarkung:** Behrenhoff - **Flur:** 1 - **Flurstück:** 215 - **Standortkoordinaten:** Rechtswert 33394633,66, Hochwert 5983256,42 Die Genehmigung umfasst weiterhin die notwendige Erschließung für den Zufahrtsweg und die Einrichtung einer dauerhaften Kranstellfläche, die für den reibungslosen Betrieb und die Wartung der Anlage erforderlich sind. 1.3 **Betriebszeiten und Auflagen:** Die Genehmigung sieht einen Dauerbetrieb der WEA 9 von täglich 0.00 – 24.00 Uhr vor. Dabei müssen bestimmte Einschränkungen und Auflagen in Bezug auf Schall, Schattenwurf und den Schutz von flora und fauna beachtet werden. Dies stellt sicher, dass der Betrieb der Windkraftanlage mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes in Einklang steht. Zusätzlich umfasst der Bescheid die Baugenehmigung, die Zustimmung der Luftfahrtbehörde sowie die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft, wodurch sichergestellt wird, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben errichtet wird. **Rechtsbehelfsbelehrung:** Gegen diesen Bescheid besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zu erheben. Dies gibt betroffenen Personen und Institutionen die rechtliche Möglichkeit, die Genehmigung anzufechten, sollte dies als notwendig erachtet werden. Die vollständige Einsicht in den Genehmigungsbescheid kann auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in der Zeit vom 21. Januar 2025 bis 03. Februar 2025 erfolgen. Der Bescheid gilt auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt, sobald die Auslegungsfrist endet. Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, damit er für alle interessierten Parteien leicht zugänglich ist. **Anlagen:** - Genehmigungsbescheid (PDF, 0,78 MB) - Bewertung (PDF, 1,62 MB) - Zusammenfassende Darstellung (PDF, 1,88 MB) Diese Maßnahme ist nicht nur ein Schritt in Richtung Erneuerbare Energien, sondern stellt auch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region und zum Klimaschutz dar. Die Windkraftanlage wird erwarten lassen, dass sie über die kommenden Jahre hinweg einen erheblichen Teil zur Energieversorgung der Region beiträgt und dabei umweltfreundlich arbeitet.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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