**Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) der BS Windertrag GmbH am Standort Schlage – Umfassende Informationen zur Genehmigung**
**Amtliche Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes**
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat am 12. Dezember 2024 der BS Windertrag GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) am Betriebsstandort Schlage. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Förderung erneuerbarer Energien und der nachhaltigen Energienutzung in der Region.
**Technische Details der Windenergieanlagen**
Die genehmigten Windenergieanlagen bestehen aus zwei Modellen des Typs Vestas V150-6.0, die durch ihre leistungsstarken technischen Merkmale hervorstechen:
1. **Erste Windenergieanlage:**
- Maximal elektrische Leistung: 6,0 MW
- Nabenhöhe: 105,00 m
- Rotor-Durchmesser: 150,00 m
- Gesamthöhe über Grund: 180,00 m
- Gesamthöhe über Normalnull (NN): 223,00 m
2. **Zweite Windenergieanlage:**
- Maximal elektrische Leistung: 6,0 MW
- Nabenhöhe: 125,00 m
- Rotor-Durchmesser: 150,00 m
- Gesamthöhe über Grund: 200,00 m
- Gesamthöhe über Normalnull (NN): 239,00 m
Diese modernen Windkraftanlagen sind für die effektive Nutzung von Windenergie konzipiert und werden zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eingesetzt, um die Effizienz sowie die Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen weiter zu verbessern.
**Standorte der genehmigten Anlagen**
Die Genehmigung umfasst die Errichtung der Anlagen an folgenden spezifischen Standorten:
- Schlage, Flur: 1, Flurstück: 220
- Göldenitz, Flur: 1, Flurstück: 220
Neben den Hauptanlagen werden auch Nebeneinrichtungen errichtet, darunter ein Kranstellplatz sowie eine neu zu errichtende Zuwegung, die für den Bau und die Wartung der Windkraftanlagen unerlässlich sind.
**Einhaltung der Immissionsrichtwerte**
Ein zentraler Aspekt der Genehmigung sind die Regelungen zur Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen. Die von den Windenergieanlagen verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich die in den Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegten Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Für maßgebliche Immissionsorte, insbesondere während des Nachtzeitraums, gelten spezifische Teil-Immissionswerte, die strengen Auflagen unterliegen, um die Belästigung durch Lärm für Anwohner möglichst gering zu halten.
**Bau- und Betriebsfristen sowie Nebenbestimmungen**
Die Genehmigung enthält eine Frist: Der Bau der Windenergieanlagen muss bis zum 15. Januar 2028 beginnen, und der Betrieb darf spätestens bis zum 15. Januar 2030 aufgenommen werden. Andernfalls erlischt die Genehmigung, und es sind Ersatzgeldzahlungen vor Baubeginn zu leisten. Dies stellt sicher, dass die Projekte zeitnah realisiert werden und die Förderung grüner Energie nicht ins Stocken gerät.
Zusätzlich ist die Genehmigung mit verschiedenen Nebenbestimmungen verbunden, die einzuhalten sind, um den Betrieb der Anlagen umweltverträglich zu gestalten. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides wird in der Zeit vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2025 auf der offiziellen Webseite des Staatsamtes bereitgestellt. Die Öffentlichkeit kann in diesem Zeitraum Einsicht in die Details der Genehmigung nehmen.
**Rechtsbehelfsbelehrung**
Gegen diesen Bescheid steht, gemäß der gesetzlichen Regelungen, das Recht auf Widerspruch zu. Bürger und betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch zu erheben. Für solche Widersprüche kann auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung innerhalb der gleichen Frist gestellt werden. Die rechtlichen Schritte sollten gut überlegt und im Sinne einer umweltgerechten und bürgerfreundlichen Umsetzung der Windkraftprojekte erfolgen.
Die Genehmigung der BS Windertrag GmbH stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Nutzung von Windenergie dar und trägt zur Erreichung der Klimaziele und zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei.