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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt informiert Sie.
Es gibt eine wichtige Änderung bei der Biogasanlage Wanzka.
Die Änderung wird geprüft.
Dafür gibt es ein Genehmigungsverfahren.
Genehmigungsverfahren heißt:
Es wird geprüft, ob die Anlage Umwelt und Menschen schützt.
Das nennt man "immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren".
Das bedeutet, die Anlage soll keine schädlichen Stoffe in die Luft, Wasser oder Erde abgeben.
Die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren liegen offen.
Das heißt:
Diese Regel steht im Gesetz.
Sie heißt Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG.
Die genauen Änderungen sind noch nicht klar.
Aber die Änderungen sind wichtig.
Die Anlage wird geprüft, damit Umwelt und Nachbarn geschützt bleiben.
Die Prüfung betrifft Umwelt und Menschen.
Deshalb können alle mitmachen.
So bekommen Sie die Chance, informiert zu sein.
Sie können auch Vorschläge oder Bedenken sagen.
Alle wichtigen Infos finden Sie hier:
Vollständige Bekanntmachung und Details
Das Amt will transparent sein.
Mitbestimmung ist bei solchen Projekten sehr wichtig.
Sie können mitmachen und Ihre Meinung sagen.
So helfen Sie, die Natur und die Menschen zu schützen. ```
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 21. Jul um 00:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.