Geplante Windkraft-Offensive: Was steckt hinter den neuen Änderungen?
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH plant neue Windenergieanlagen in Groß Below und BartowDie UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG plant eine wesentliche Änderung im Projekt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Groß Below und Bartow. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen einer Pressemitteilung nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bekannt gegeben.
Details zu den geplanten Änderungen
Die geplanten Windenergieanlagen des Typs Vestas V162, mit einer Leistung von 5,6 MW pro Anlage, sollen in der Umgebung der Gemeinden Groß Below und Bartow errichtet werden. Diese Anlagen werden mit einer Nabenhöhe von 169 Metern, inklusive einer Fundamenterhöhung von 3 Metern, sowie einem LDST-Stahlturm und einem Rotorradius von 74,55 Metern ausgestattet sein.
Genehmigungsverfahren und rechtliche Grundlagen
Am 9. November 2024 reichte das Unternehmen einen Antrag auf Genehmigung für die wesentliche Änderung gemäß § 16 b Abs. 7 i. V. m. Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) ein. Es wurde jedoch festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Dies basiert auf der Einschätzung, dass durch die geplante Änderung keine signifikanten Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Weitere Informationen und rechtliche Hinweise
Die Entscheidung über die UVP-Pflicht ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird nun den Antrag unter Berücksichtigung der Vorschriften des BImSchGs prüfen. Interessierte Parteien und die Öffentlichkeit werden zudem auf eine Bekanntgabe auf der Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hingewiesen.
Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Energiewende-Initiativen und trägt zur Reduzierung fossiler Energiequellen bei. Die Entscheidung, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht, hängt stark von den möglichen Umweltfolgen ab, die durch die geplanten Änderungen auftreten können. Daher ist es wichtig, dass solche Entscheidungen transparent gemacht und sachgerecht getroffen werden.
Leser und Betroffene, die weitere Informationen erhalten oder ihre Meinung zu dieser Angelegenheit mitteilen möchten, können die entsprechenden Anlaufstellen kontaktieren.