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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
hat am 3. Juli 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen.
Es erlaubt den Bau und Betrieb von zehn Windrädern.
Diese Windräder gehören zum Projekt "WKA Großvoigtshagen II".
Das Genehmigungsverfahren ist ein offizielles Verfahren.
Es prüft, ob die Windräder gebaut werden dürfen.
Die Regeln stammen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Dieses Gesetz schützt die Umwelt vor Schaden.
Die Verordnung 9. BImSchV beschreibt, wie das Verfahren läuft.
Die öffentlichen Regeln sorgen für Sicherheit und Transparenz.
Das Projekt will sauberen Strom erzeugen.
So wird die Energieversorgung in der Region besser.
Hier die wichtigsten Infos:
Die Genehmigung folgt dem § 21a der 9. BImSchV.
Auch der § 10 Abs. 8 des BImSchG ist wichtig.
Diese Regeln sorgen für:
Alle Unterlagen zum Projekt sind öffentlich zugänglich.
Sie können die Dokumente und den Genehmigungsbescheid anschauen.
Hier finden Sie die Informationen:
Offizielle Bekanntmachung und Anlagen
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich informieren.
Das schafft Vertrauen in die Entscheidung.
So wissen Sie genau, was geplant ist.
Sie sehen auch, wie die Umwelt geschützt wird.
Mit dem Bau der Windräder wird die Energiewende vorangetrieben.
Die Anlagen helfen, Klimaziele zu erreichen.
Strom aus Windkraft ist sauber und erneuerbar.
Das schont die Umwelt und spart Energie.
Was ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)?
Es schützt die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen.
Zum Beispiel vor Lärm, Schmutz oder schlechten Gerüchen.
Was ist die 9. BImSchV?
Sie beschreibt, wie Anlagen genehmigt werden.
Diese Anlagen können Auswirkungen auf die Umwelt haben.
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Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 14. Jul um 00:02 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.