Genehmigung für fünf Windräder in Behrenhoff erteilt

Naturwind Schwerin GmbH darf Windpark errichten – Genehmigungsbescheid öffentlich einsehbar

Genehmigung für fünf Windenergieanlagen im Windpark Behrenhoff

Die Naturwind Schwerin GmbH hat am 28. Juli 2025 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Behrenhoff erhalten (Genehmigungsnummer B 585). Die Entscheidung basiert auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 9. Verordnung zum BImSchG. Der vollständige Genehmigungsbescheid ist öffentlich zugänglich, um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

Hintergrund und Beteiligung

  • Fünf Windenergieanlagen am Standort Behrenhoff
  • Verantwortlich: Naturwind Schwerin GmbH
  • Öffentliche Einsichtnahme des Genehmigungsbescheids
  • Förderung der Energiewende und Einbindung der Öffentlichkeit

Zur Vertiefung sind alle relevanten Informationen unter diesem Link verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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