Freiwilliger Landtausch in Vorpommern-Rügen: Ein Schritt in die Zukunft der Landschaftspflege

Erfahren Sie, wie der Anordnungsbeschluss für 'Lendershagen' die Flächennutzung optimiert und den Umweltschutz vorantreibt.

Am 27. Januar 2025 wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Umweltschutz und naturschonender Landschaftspflege für den Landkreis Vorpommern-Rügen eingeleitet. Mit dem Anordnungsbeschluss für den Freiwilligen Landtausch „Lendershagen“ erfolgt eine strategisch wichtige Maßnahme zur Neugestaltung und Optimierung der Nutzung von Landflächen in den Gemeinden Velgast und Millienhagen-Oebelitz.

Details zum Anordnungsbeschluss

Der Landtausch erfolgt gemäß § 103c Abs. 2 des . Betroffen sind mehrere Flurstücke in den Gemarkungen Hövet-Dorf und Lendershagen. Die genauen Flächen sind in einer Übersichtskarte verzeichnet, die beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingesehen werden kann.

  • Hövet-Dorf, Flurstücke: 125, 153, 20, 21
  • Lendershagen, Flurstücke: 113, 123, 142, 145, 146, 151, 58, 160/2, 160/3,...
  • Oebelitz, Flurstücke: 359, 360, 378

Das Gebiet umfasst insgesamt 660.626 m². Die Tauschpartner haben diesen Prozess beantragt, und die Durchführung gilt als zeitnah realisierbar.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

In der Bekanntmachung gemäß § 6 FlurbG sind alle Inhaber von nicht im Grundbuch sichtbaren Rechten aufgerufen, sich innerhalb von drei Monaten beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zu melden, um ihre Ansprüche im Rahmen des Landtauschverfahrens geltend zu machen. Verspätete Anmeldungen können möglicherweise unberücksichtigt bleiben, da die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen dann weiterhin in Kraft bleiben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Für Personen oder Parteien, die mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund oder dessen Außenstelle in Ueckermünde einzulegen.

Ausblick und Abschluss

Die Anordnung des Freiwilligen Landtausches „Lendershagen“ stellt einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensräume im Landkreis dar und markiert einen bedeutenden Fortschritt in der integrierten ländlichen Entwicklung.

Abschließend bleibt abzuwarten, welche konkreten Veränderungen diese Maßnahme für die Gemeinden Velgast und Millienhagen-Oebelitz mit sich bringen wird und wie sich der Tausch langfristig auf die Landschaftsstruktur und den Naturschutz auswirkt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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