Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat einen wichtigen Beschluss veröffentlicht.
Dieser Beschluss betrifft den freiwilligen Landtausch „Bugewitz II“.
Er richtet sich an alle Menschen im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Der Beschluss fordert Sie auf, unbekannte Rechte an Grundstücken zu melden.
Unbekannte Rechte sind zum Beispiel:
Der Beschluss basiert auf dem Flurbereinigungsgesetz (§ 6 FlurbG).
Flurbereinigung heißt:
Landwirtschaftliche Flächen werden neu geordnet.
Das macht die Nutzung der Flächen besser und einfacher.
Es soll auch Streitigkeiten zwischen Nachbarn verhindern.
Der Beschluss ist eine wichtige rechtliche Grundlage.
Sie müssen Ihre Rechte an den Grundstücken schnell anmelden.
Das ist wichtig, damit Ihre Ansprüche geschützt sind.
Das Verfahren ist freiwillig.
Aber es gibt Fristen und Sie müssen mitmachen.
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Vorpommern hilft Ihnen gerne.
Hier finden Sie die offizielle Bekanntmachung:
Offizielle Bekanntmachung zum Landtausch Bugewitz II
So unterstützen Sie eine gute und nachhaltige Nutzung der Flächen im Landkreis.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 23. Okt um 08:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.