Erörterungstermin für Offshore-Windpark „Gennaker“ entfällt
STALU VP ändert Genehmigungsverfahren – Auswirkungen auf Transparenz und VerfahrensdauerÄnderung im Genehmigungsverfahren für Offshore-Windpark „Gennaker“
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat die zweite wesentliche Änderung des § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Offshore-Windpark „Gennaker“ veröffentlicht. Dabei entfällt der ursprünglich für den 19. August 2025 geplante Erörterungstermin, bei dem sonst Fragen und Einwände besprochen worden wären.
Hintergrund und Auswirkungen
„Gennaker“ liegt etwa 15 Kilometer nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und zählt zu den wichtigen Windenergieprojekten an der Ostseeküste. Das Wegfallen des Erörterungstermins kann die Verfahrensdauer und Transparenz beeinflussen, da der persönliche Austausch zwischen Behörden, Antragstellern und Öffentlichkeit entfällt.
Details zur Veröffentlichung
- Verantwortlich: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP)
- Bekanntmachungsnummer: B 589 - 11.08.2025
- Entfallener Erörterungstermin: 19.08.2025
- Projektstandort: circa 15 Kilometer nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst
Weitere Informationen sind in der offiziellen amtlichen Bekanntmachung des STALU VP nachzulesen.