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Die Biogasanlage Woldegk/Carolinenhof soll verändert werden.
Dafür gibt es ein genehmigungspflichtiges Verfahren.
Dieses Verfahren nennt man immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet: Die Anlage soll Menschen, Tiere und Pflanzen schützen.
Zum Beispiel vor Lärm, Gerüchen oder schädlicher Luft.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt das Verfahren.
Dort steht, wie man Anlagen prüft und ändert.
Wichtige Regeln finden Sie in den Paragraphen § 19 und § 10.
Die Betreiber müssen einen Antrag stellen.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) prüft den Antrag.
Die Antragsunterlagen liegen öffentlich aus.
Sie können diese Unterlagen ansehen und verstehen.
So wissen Sie, was geplant ist.
Falls Sie Fragen oder Sorgen haben, können Sie Einwände schreiben.
Das nennt man: Stellungnahmen oder Einwendungen.
Sie können die Unterlagen auf der Website vom STALU MS sehen.
Hier geht es direkt zur Seite:
Weitere Informationen zur Auslegung der Antragsunterlagen
Die Beteiligung der Bürger ist wichtig.
So wird das Verfahren transparent.
Damit alle mitbestimmen können.
Bitte nutzen Sie diese Chance.
Schauen Sie die Unterlagen an.
Bringen Sie sich aktiv ein!
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 2. Feb um 00:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.