Änderungsgenehmigung für Biogasanlage Priborn veröffentlicht
Staatliches Amt informiert über umweltrelevante Anpassungen gemäß BImSchGÄnderungsgenehmigung für Biogasanlage Priborn veröffentlicht
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat eine wesentliche Änderung an der Biogasanlage Priborn gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung gewährleistet Transparenz und informiert die Öffentlichkeit über umweltrelevante Anpassungen.
Detaillierte Informationen und die vollständige Bekanntmachung sind auf der Website der Behörde verfügbar. Für Fragen steht das Amt als Ansprechpartner zur Verfügung.