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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Westmecklenburg informiert Sie.
Es gibt eine wichtige Änderung bei zwei Windkraftanlagen.
Diese Anlagen heißen WKA Brunow I.
Die Änderung wurde offiziell bekanntgemacht.
Das geschah nach einer wichtigen Umweltschutz-Regel.
Der Name der Regel ist „9. BImSchV“.
Diese regelt, wie man Anlagen mit Umwelt-Einfluss genehmigt.
Es gibt einen offiziellen Änderungsbescheid.
Dieser betrifft den Windpark in Klüß.
Der Bescheid zeigt neue Regeln für die Anlagen.
Genauere technische Details nennt die Meldung nicht.
Zu der Meldung gehören drei Anhänge.
Dort stehen weitere wichtige Infos.
Diese Anhänge können Sie lesen, wenn Sie möchten.
Wenn Sie mehr über die Änderungen wissen wollen,
können Sie die Meldung und die Anhänge anschauen.
Dort finden Sie Infos zum Ablauf und zu den Plänen.
Auch mögliche Folgen für die Umgebung stehen dort.
Sie finden die komplette Meldung unter diesem Link:
Die Anlagen werden technisch verbessert.
Solche Änderungen zeigen, wie sich erneuerbare Energien weiterentwickeln.
Für Sie als Bewohner in Klüß bedeutet das:
Diese Informationen helfen Ihnen zu verstehen,
wie sich die Anlagen auf Umwelt und Nachbarn auswirken können.
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden.
So kann man Umwelt-Projekte besser verstehen und begleiten.
Informieren Sie sich und beteiligen Sie sich, wenn Sie wollen.
Das unterstützt eine gute Umwelt-Politik für alle.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Mo, 23. Feb um 00:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.