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Änderung bei Windkraftanlagen in Neustadt-Glewe

In Neustadt-Glewe gibt es eine wichtige Änderung.
Zwei Windkraftanlagen bekommen neue Genehmigungen.

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
hat die Änderung öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist ein wichtiger Schritt
im Genehmigungsverfahren für die Anlagen.

Worum geht es bei der Änderung?

Die Änderung betrifft zwei Windkraftanlagen.
Das Amt hat alle wichtigen Regeln beachtet.
Es zeigt offen, welche Änderungen geplant sind.

Wichtige Informationen stehen in zwei Anhängen.
Dort lesen Sie mehr zur Technik und Ablauf.

Was ist die 9. BImSchV?
Das ist eine wichtige Regel für den Umweltschutz.
Sie bestimmt, wie man Anlagen wie Windräder genehmigt.

Öffentliche Beteiligung und Informationen

Das Amt veröffentlicht die Änderung, damit alle Bescheid wissen.
So können Sie sich über die Pläne informieren.
Sie finden alle Unterlagen und Anhänge im Internet.

Einblick in die Änderung

  • Veröffentlichung nach § 21a der 9. BImSchV
  • Technische Details stehen in den Anlagen
  • Amtliche Bekanntmachung Nr. B65/25 vom 01.12.2025

Diese Informationen helfen der Öffentlichkeit.
Sie können Rückfragen stellen oder weitere Schritte verfolgen.

Was bedeutet das für die Region?

Neustadt-Glewe fördert erneuerbare Energien weiter.
Die Änderung zeigt: Transparenz und Bürgerbeteiligung sind wichtig.

Das Amt informiert weiterhin über den Ablauf.
Sie finden aktuelle Nachrichten auf der Webseite vom Amt.


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: Heute um 00:00 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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