
Rundfunkbeitrag vor dem Aus?
Bundesverwaltungsgericht kritisiert mangelnde Programmvielfalt und verweist Fall zur weiteren Prüfung zurückBundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag bei mangelnder Programmvielfalt verfassungswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 15. Oktober 2025, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig wird, wenn das öffentlich-rechtliche Programm über längere Zeit die Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit nicht erfüllt. Der Fall wird nun zur weiteren Prüfung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Politische Reaktionen
Stephan Brandner (AfD) begrüßt das Urteil als Bestätigung seiner Kritik und sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einseitig und regierungsnah. Er hofft, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies berücksichtigt und den Rundfunkbeitrag kippt.
Ausblick
Das Urteil setzt ein klares Signal für Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Mediengremien sind nun gefordert, die Vorwürfe bezüglich Ausgewogenheit ernst zu nehmen und mögliche Änderungen einzuleiten.