Widerrufsrecht online wird einfacher – aber zeitlich begrenzt

BMJV plant elektronischen Widerrufsbutton und kürzt Widerrufsfrist bei Finanzprodukten

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant einen neuen Gesetzentwurf, der mit einem elektronischen Widerrufsbutton das Widerrufsrecht im Internet deutlich vereinfacht. Verbraucher können so Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte bequem per Klick widerrufen. Zudem wird das bisher unbefristete Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen auf maximal zwölf Monate (bzw. 24 Monate bei Lebensversicherungen) eingeschränkt. Die Regelungen setzen EU-Vorgaben um und sollen bis spätestens 19. Dezember 2025 in Kraft treten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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