Sicheres Silvesterfeuerwerk: Was Sie wissen müssen
Polizei Wörth am Rhein gibt wichtige Tipps für unfallfreies Feiern und den richtigen Umgang mit FeuerwerkskörpernSicheres Feuerwerk zu Silvester – Wichtige Hinweise der Polizei Wörth am Rhein
Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein erinnert daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur vom 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 23:59 Uhr, erlaubt ist und nur an Orten ohne Gefährdung von Personen oder Sachwerten erfolgen darf. Für mehr Sicherheit sollten Türen und Fenster geschlossen bleiben, Feuerwerksreste vollständig erkalten, anschließend in der Restmülltonne entsorgt werden, und Feuerwerk weder Kindern noch alkoholisierten Personen überlassen werden. So trägt jede und jeder zu einem unfallfreien Jahreswechsel bei.