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Rundfunkbeitrag vor dem Aus?

Bundesverwaltungsgericht fordert mehr Meinungsvielfalt bei öffentlich-rechtlichen Sendern – Beitragserhebung wird neu geprüft
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht mehr verfassungsgemäß erhoben werden darf, wenn das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeit die Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit schwer verletzt. Die Entscheidung stellt klare Bedingungen an den Programmauftrag und führt zu politischer Diskussion. Der Fall wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, der nun die Beitragserhebung neu bewerten muss.

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