
Reform macht Anwaltsnotariat flexibler und familienfreundlicher
Gesetzentwurf erleichtert Zugang, verlängert Altersgrenze und unterstützt Vereinbarkeit von Beruf und FamilieReform des Anwaltsnotariats: Mehr Flexibilität und Familienfreundlichkeit
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der den Zugang zum Anwaltsnotariat vereinfachen und den Beruf attraktiver machen soll. Wichtige Änderungen umfassen den direkten Zugang zur notariellen Fachprüfung nach dem zweiten juristischen Staatsexamen, die Verlängerung der Altersgrenze bis 76 Jahre unter bestimmten Bedingungen sowie den Wegfall von Unterbrechungen bei Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeiten in der Anwaltszeit. Ziel ist, dem Personalmangel insbesondere in strukturschwachen Regionen entgegenzuwirken und damit die notarielle Versorgung sicherzustellen.
Weiteres Verfahren
Der Entwurf wurde an die Bundesländer versandt, die bis zum 6. März 2026 Stellungnahmen abgeben können. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Rückmeldungen. Die Reform berücksichtigt juristische Vorgaben sowie gesellschaftliche Entwicklungen und soll das Anwaltsnotariat langfristig stärken.