
Neues Gesetz zur Begrenzung von Fondsrisiken beschlossen
Bundeskabinett setzt EU-Vorgaben um und stĂ€rkt Finanzstandort DeutschlandAm 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen, um europĂ€ische Vorgaben zur Begrenzung von Investmentfondsrisiken umzusetzen. Ziel ist es, das Risikomanagement und LiquiditĂ€tsmanagement zu stĂ€rken, einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und den Finanzstandort Deutschland zu fördern. Die Regelungen basieren auf EU-Richtlinien und sollen durch eine Ăberarbeitung des Kapitalanlagegesetzbuchs bessere Produktmöglichkeiten fĂŒr Anleger schaffen. Die weiteren Schritte liegen nun bei der parlamentarischen Beratung.