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Neues Gesetz zur Begrenzung von Fondsrisiken beschlossen

Bundeskabinett setzt EU-Vorgaben um und stÀrkt Finanzstandort Deutschland

Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen, um europĂ€ische Vorgaben zur Begrenzung von Investmentfondsrisiken umzusetzen. Ziel ist es, das Risikomanagement und LiquiditĂ€tsmanagement zu stĂ€rken, einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und den Finanzstandort Deutschland zu fördern. Die Regelungen basieren auf EU-Richtlinien und sollen durch eine Überarbeitung des Kapitalanlagegesetzbuchs bessere Produktmöglichkeiten fĂŒr Anleger schaffen. Die weiteren Schritte liegen nun bei der parlamentarischen Beratung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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