Neues Gesetz: Mehr Sicherheit für unsere Helden im Dienst der Gesellschaft

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zielt darauf ab, Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und Ehrenamtliche effektiver zu bestrafen – eine wichtige Maßnahme für den Schutz des Gemeinwohls.

Besserer Schutz für Menschen im Dienst der Gesellschaft

Das Bundeskabinett hat heute einen wichtigen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von Personen, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren, stärkt. Der Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches wurde von Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, vorgelegt.

Angriffe auf Ehrenamtliche ernst nehmen

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Notwendigkeit, Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, besonders zu schützen. Dies gilt sowohl für Berufsgruppen wie Polizisten und Rettungskräfte als auch für ehrenamtliche Tätigkeiten in Parteien oder Bürgerinitiativen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Angriffe auf diese Personengruppen strafrechtlich besser zu erfassen.

Ergänzungen im Strafgesetzbuch

Der Gesetzentwurf umfasst mehrere wesentliche Punkte:

  • § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB wird ergänzt, um die Auswirkungen von Taten auf dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
  • Der Schutzbereich der Nötigungsparagraphen (§§ 105 und 106 StGB) wird auf die europäische sowie die kommunale Ebene ausgeweitet, was künftig auch das Europäische Parlament und die Mitglieder kommunaler Volksvertretungen umfasst.
  • § 113 Absatz 2 StGB wird erweitert, um Polizisten, Feuerwehrkräfte und weitere Hilfeleistende besser zu schützen, insbesondere gegen hinterlistige Überfälle, die mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
  • Eine Anpassung im Gesetz über den unmittelbaren Zwang schafft Rechtssicherheit für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, auch bekannt als Tasern.

Der Weg des Gesetzentwurfs

Der heute verabschiedete Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Nach einer möglichen Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Entwurf anschließend im Deutschen Bundestag beraten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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