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Die Bundesregierung will Menschen besser schützen.
Es geht um besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat den Plan vorgestellt.
Das Kabinett hat heute den Plan beschlossen.
Familiengerichte sollen neue Möglichkeiten bekommen.
Diese helfen im Kampf gegen Gewalt in Familien.
Wichtig sind zwei neue Sachen:
Familiengerichte dürfen diese Maßnahmen anordnen.
So sollen Frauen und Kinder besser geschützt werden.
Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät.
Sie wird am Fuß getragen.
Das Gerät kann:
Ein Annäherungsverbot bedeutet:
Der Täter darf sich nicht nähern.
Das kann die Fußfessel:
Diese Regel gilt auch bei Streit zwischen Eltern und Kindern.
Täter können an Kursen teilnehmen müssen.
Diese Kurse sind wichtig, weil sie:
Wenn Täter nicht mitmachen, kann eine Beratung kommen.
Auch diese hilft, Gewalt zu verhindern.
Diese Regeln gelten auch bei Eltern-Kind-Streit.
Wer gegen die Regeln verstößt, bekommt mehr Strafe.
Die Höchststrafe steigt von 2 auf 3 Jahre.
Familiengerichte dürfen auch im Waffenregister nachfragen.
So können sie die Gefahr besser einschätzen.
Dr. Stefanie Hubig sagt:
Die Regierung will diese Ziele stark verfolgen.
Das Gewaltschutzgesetz gibt Schutz.
Neu ist:
Gewaltschutzanordnung bedeutet:
Gericht verbietet dem Täter, nahe zu kommen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert ausführlich.
Hier finden Sie Antworten und weitere Details:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 19:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.