Neues Artikelgesetz Zeitenwende: Stärkung der Bundeswehr im Fokus
Bundesregierung legt Maßnahmenpaket vor, um Einsatzbereitschaft und Attraktivität des Militärs zu erhöhen – Was steckt hinter den geplanten Reformen?Kabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“
In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Entwurf des „Artikelgesetzes Zeitenwende“ vorgestellt. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich Mitte November über das Gesetz beraten, welches darauf abzielt, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken.
Reaktion auf aktuelle Herausforderungen
Der Gesetzesentwurf umfasst einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der als direkte Reaktion auf die Herausforderungen unserer Zeit gedacht ist. Ziel ist es, die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr nachhaltig zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die Brigade Litauen, die eine wichtige Rolle beim Schutz der NATO-Ostflanke spielt.
Förderung der individuellen Einsatzbereitschaft
Das Artikelgesetz soll Anreize schaffen, um qualifiziertes Personal zu halten und neues zu gewinnen. Verteidigungsminister Pistorius hebt hervor, dass es wichtig sei, Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten, die an der NATO-Außengrenze im Einsatz sind, angemessene Honorierungen zu bieten.
Umfangreiche Verbesserungen in verschiedenen Bereichen
Das Gesetz definiert mehrere Handlungsfelder, in denen umfassende Verbesserungen vorgenommen werden. Dazu zählen Änderungen in den Bereichen Arbeitszeitrecht, Trennungsgeldrecht, Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie soldatisches Dienstrecht.
Wichtige Punkte im Überblick
- Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts zur Förderung der Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte.
- Verbesserte Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität, insbesondere für Umzüge nach und von Litauen.
- Einführung einer Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten.
- Zusätzliche Stellenzulagen für spezifische Waffensystemoperateure.
- Verbesserung der Einsatzversorgung für gefährliche Diensthandlungen.
Ausblick auf die Umsetzung
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 geplant. Weitere Details sind im Referentenentwurf auf der Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung einzusehen.