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Neue EU-Regeln schützen die Doggerbank

Ab November 2025 gilt ein Verbot mobiler Grundschleppnetze auf der Hälfte des Schutzgebiets in der Nordsee

Schutz der Doggerbank: Neue EU-Maßnahmen für nachhaltige Fischerei

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam mit der Europäischen Kommission neue Schutzmaßnahmen für die Doggerbank umgesetzt, einem bedeutenden Natura-2000-Meeresschutzgebiet in der Nordsee. Künftig ist die mobile grundberührende Fischerei, etwa mit Grundschleppnetzen, auf rund der Hälfte der Fläche ganzjährig verboten, um empfindliche Lebensräume und Arten zu schützen. Die Verordnung tritt am 18. November 2025 in Kraft und basiert auf einer engen europäischen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten.

Bedeutung und Umsetzung

Die Doggerbank ist mit 18.000 km² das größte Sandbankgebiet der Nordsee und Teil eines europaweiten Schutzgebietsnetzwerks. Die Maßnahmen tragen dem Erhalt des günstigen Erhaltungszustands der dortigen Arten und Lebensräume Rechnung und sichern zugleich die Zukunft der nachhaltigen Fischerei an den deutschen Küsten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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