
Mehr Rechte für leibliche Väter in Sicht
Reform des Abstammungsrechts stärkt Kindeswohl und folgt Vorgaben des BundesverfassungsgerichtsReform des Abstammungsrechts: Mehr Rechte für leibliche Väter
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Vaterschaftsanfechtung markiert einen wichtigen Schritt zur Anpassung des deutschen Abstammungsrechts. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betont, dass dabei sowohl die Grundrechte der leiblichen Väter als auch das Kindeswohl gestärkt werden sollen. Ziel ist es, leiblichen Vätern mehr Rechte einzuräumen, ohne bestehende familiäre Bindungen zu vernachlässigen.
Kindeswohl und verfassungsrechtliche Vorgaben
Im Zentrum der Reform steht das Kindeswohl sowie die Anerkennung sozial-familiärer Beziehungen zum rechtlichen Vater. Die Gesetzesänderung folgt einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das eine Überarbeitung der Fristen zur Vaterschaftsanfechtung eingefordert hat. Dies soll eine verfassungskonforme Regelung sicherstellen.
Ausblick auf weitere Reformen
Dr. Hubig unterstreicht, dass die Anpassung nur ein erster Schritt ist und das Abstammungsrecht insgesamt an die gesellschaftliche Realität angepasst werden muss. Die Diskussion eröffnet somit den Weg zu umfassenderen Veränderungen im Familienrecht.