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Mehr Barrierefreiheit bis 2045

Neues Gesetz stärkt Inklusion in Bundesbauten und Unternehmen mit Leichter Sprache, Gebärdensprache und Assistenzangeboten

Gesetzesänderungen stärken Barrierefreiheit

Das Bundeskabinett hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erweitert, um Barrierefreiheit in Bundesbauten bis spätestens 2045, idealerweise bis 2035, zu gewährleisten. Ein neues Kompetenzzentrum fördert Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, um Informationen besser zugänglich zu machen.

Verpflichtungen für Unternehmen und neue Angebote

Private Unternehmen müssen künftig angemessene Vorkehrungen treffen, etwa mobile Rampen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen erhalten. Ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei Streitfällen sowie erleichterte Zertifizierungen für Assistenzhunde unterstützen die Umsetzung.

Ausblick

Die Maßnahmen fördern eine umfassendere Teilhabe und bauen Barrieren ab – ein Schritt zu mehr Inklusion. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begleitet die Umsetzung mit weiteren Informationen und Unterstützung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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