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Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert

Bundeskabinett fördert Elektromobilität mit neuen Steuererleichterungen und Förderprogrammen
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Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 beschlossen, die Steuerbefreiung für reine Elektroautos von bisher 2030 auf 2035 zu verlängern. Diese Maßnahme soll den Umstieg auf Elektromobilität fördern und Verbraucher entlasten. Zusätzlich werden Förderprogramme und steuerliche Vorteile wie degressive Abschreibungen eingeführt, um insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen zu unterstützen.

Wirtschaftliche und ökologische Ziele

Mit den Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, den Automobilstandort Deutschland zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und den Klimaschutz durch nachhaltige Mobilität voranzutreiben. Bis 2030 werden die steuerlichen Entlastungen jährlich auf bis zu 380 Millionen Euro steigen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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